Die Geschichte ist auf Englisch, aber mit Deutscher Übersetzung.
Adolf Hitler kehrt wieder durch Raum und Zeit, als Geläuterter und nunmehr bekennender Anti-Rassist, bringt er “Multi-Kulti” nach Israel, damit auch die Juden am Segen und an den Freuden des multi-kulturellen Daseins teilhaben können…!
Ihr Schreiben bringt leider nichts Neues. Es ist wohl müßig darauf hinzuweisen, daß die „Werbefläche“, der Größe nach, noch aus der Zeit vor der „SBZ-ddr“ stammt. Auch nach der „Wende“ hat sich niemand daran gestört, daß auf der gleichen Fläche – GASTHAUS GRÄNITZ in rötlichbrauner Farbe – in fetten Buchstaben stand, obwohl es auch bereits in den 80er Jahren kein Gasthaus mehr war, sondern ein Ferien- und Judenheim eines Dresdner Betriebes. Und nach der Wende, als es über 10 Jahre leer stand und ich es 2001 ersteigert habe, hat sich bis zum Jahr 2013 niemand im Amt, in dem Wendehälse noch immer das Sagen haben, daran gestört.
Erst als ich im Zuge der Fassadensanierung auf der gleichen Fläche (!) den Text abgeändert habe in DEUTSCHES HAUS, darunter „alter Gasthof Gränitz“ (Schrift in Fraktur) – ordnete man das als unzulässige Werbung ein, obwohl das Amt weiß, daß es kein Gasthof mehr ist. – Daß die Bushaltestelle noch immer „Gasthof Gränitz“ heißt, habe ich Ihrem Mitarbeiter Sieber ebenfalls mitgeteilt.
Ich habe KEINE Lust, Ihre formalen Schikanen – Bauantrag, Flurkarte, Lageplan, Ansicht von Gebäude mit Werbeanlage, Angabe Schriftzug Werbeanlage alt, Maße der Werbeanlage – mitzumachen. Auch Ihr Nachsatz - „...., kann die Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden“ - ist doppeldeutig-hintervotzig – der letztere Ausdruck ist hier in der Kurpfalz ein durchaus nicht unüblicher Ausdruck.
Ich habe daher bereits die Fa. Neubert*** bei meinem letzten Besuch beauftragt, den Untertext „Alter Gasthof ...“ zu entfernen, so daß nur noch „DEUTSCHES HAUS“ (in Fraktur) übrig bleibt. ---Schicken Sie Ihren „alten Außendienstler“, jene Type – Vogt oder so ähnlich hieß er - , welche die Meldung vom „Mauern eines illegalen Ortes....“ (Erneuerung es Rahmens für die Außentür zum Bolzplatz (der Gemeinde)) verbrochen hat, hin, damit er fotografiert und abmißt.
Wir haben vor, DEUTSCHES HAUS“ in der gleichen Farbe zu umrahmen, sofern dann die nach dem Wegnehmen von „Alter Gasthof Gränitz“ noch verbliebene weiße Fläche als „Werbung“ eingestuft wird.
*** Die fragliche Fa. wird das in ihren Arbeitskalender aufnehmen. – Sie haben eine Frist bis zum 20. Okt. gesetzt. Ich gehe davon aus, daß ich nach meinem Vor-Ort-Besuch Ende Okt./Anfang Nov. Ihnen vermelden kann, daß die 1 m²-Fläche NICHT (mehr) überschritten wird.
Günter Deckert
NS: Dritten z. Ktn., darunter Medien und Dresdner-Dienststellen.
12 Jahre und 11 Monate Haft Horst Mahler JVA Brandenburg / Havel Anton-Saefkow-Allee 22 D-14772 Brandenburg/Havel BDR Tel: 03381/7610 BRB@justizvollzug.brandenburg.de
6 Jahre und 5 Monate Haft Wolfgang Fröhlich JVA Stein Steiner Str. 4 A-3500 Krems-Stein / Wachau NÖ Österreich
30 Monate Haft Axel Möller JVA Stralsund Franzenshöhe 12 D-18439 Stralsund BDR
Musik: "Der Evangelimann" von Wilhelm Kienzl Tenor: Peter Anders Mit dem Kinderchor und Orchester der Deutschen Oper, Berlin Walter Lutze, Dirigent Aufnahme aus dem Jahre 1938
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet.
Eine Zensur findet nicht statt. (...) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei.“
[So steht es in Art. 5 GG geschrieben]
WIRKLICH?
Horst Mahler – verurteilt in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 2009 zu über elf Jahren Freiheitsentzug – das entspricht bei seinem Alter einer lebenslänglichen Haft.
Horst Mahler hat genau dasselbe getan, wie der neugekürte Träger des Nobel-Friedenspreises Liu Xiaobo aus China. Horst Mahler folgte seinem Gewissen und äußerte vollkommen gewaltfrei seine politischen Überzeugungen.
Es bedarf kaum einer Erwähnung, daß fast jeder Totschläger in der BRD ein geringeres Strafmaß erhält.
Die BRD und China unterscheiden sich praktisch nur noch im Ausmaß der Heuchelei, wenn es um politisch unbequeme Häftlinge geht.
Nach der Überzeugung der Redaktion sind nicht die Chinesen die Heuchler! Ist es doch die Bundesregierung, die bei jeder passenden und nicht passenden Gelegenheit die Menschenrechte einfordert.
Günter Deckert vermittelt in seinem Buch Eindrücke aus einer besonderen Welt und beschreibt Erlebtes, was in den Medien durchweg ausgeblendet bzw. überwiegend nur verzerrt dargestellt wird. – Es geht einmal um die „brrd“-deutsche Rechtsprechung in Sachen § 130 Strafgesetzbuch, zum anderen um das Innenleben in „brddr“-deutschen Gefängnissen am Beispiel von Mannheim und Bruchsal, die immer „multi-kultureller“ werden. Wohl deswegen erfährt die Außenwelt wenig bis gar nichts davon. Denn: Die Mehrheit in den neudeutschen Knästen stellen die exotischen „Ent-Reicherer“, die uns als „Be-Reicherung“ verkauft werden, obwohl sie „nur“ 9 % der Bevölkerung1 stellen sollen: „Multi-kulturell = multi-kriminell!
Das bundesrepublikanische Deutschland von morgen ist bereits seit langen Jahren in den „brdddr“-deutschen Gefängnissen traurige Wirklichkeit.
Günter Deckert schildert diese Welt nicht mit den Augen eines Vertreters des Justiz- und Gefängnisapparates – also als einer von denen „da oben“, wie das z. B. Dr. Joe Bausch, Medizinalrat im nordrhein-westfälischen Landesgefängnis Werl, in seinem Buch „Knast“ tut. Nein, der ehemalige Oberstudienrat Deckert analysiert aus der Sicht des unmittelbar Betroff enen als Angeklagter und als Teil des Knast-Unterbaus, denn er war selbst Knast-Insasse, „Knacki“, „Knastologe“…
Auf Grund eines „brddr-„deutschen Sondergesetzes – hier des § 130 StGB, auch „Auschwitz-Gesetz“ genannt – brachte er es im Laufe seiner langjährigen politischen Tätigkeit und seines zeitgeschichtlich-revisionistischen Einsatzes für eine objektivierte bis objektive Geschichtsschreibung zur Entlastung des deutschen Volkes in den letzten 25 Jahren nicht nur auf unzählige „Heimsuchungen“ (Hausdurchsuchungen), sondern auch auf über ein Dutzend Verurteilungen, zu gut 95 Prozent § 130-Verfahren. Er verbrachte fünf Jahre, fünf Monate und zehn Tage oder 65 Monate und 12 Tage, davon drei Tage im Februar 1995 im „Stasi“-Loch zu Dresden2, oder 1987 Tage aus politischen Gründen hinter Gittern.
Eine vorzeitige Entlassung bei Halbstrafe, 2/3-Entlassung bzw. Erlaß der Reststrafe – jeweils auf Bewährung – gibt es bei politischen Gefangenen grundsätzlich nicht. Endstrafe ist angesagt, so wie bei Ernst Zündel, Germar Rudolf, Horst Mahler und Sylvia Stolz, um nur die bekanntesten § 130-Opfer der kleinstdeutschen „brddr“-Republik zu nennen. Deckert belegt damit Platz 2 hinter Horst Mahler bzw. Platz 3, wenn man bei Ernst Zündel die zwei Jahre in kanadischer Abschiebehaft mitzählt.