Ihr Schreiben bringt leider nichts Neues. Es ist wohl müßig darauf hinzuweisen, daß die „Werbefläche“, der Größe nach, noch aus der Zeit vor der „SBZ-ddr“ stammt. Auch nach der „Wende“ hat sich niemand daran gestört, daß auf der gleichen Fläche – GASTHAUS GRÄNITZ in rötlichbrauner Farbe – in fetten Buchstaben stand, obwohl es auch bereits in den 80er Jahren kein Gasthaus mehr war, sondern ein Ferien- und Judenheim eines Dresdner Betriebes. Und nach der Wende, als es über 10 Jahre leer stand und ich es 2001 ersteigert habe, hat sich bis zum Jahr 2013 niemand im Amt, in dem Wendehälse noch immer das Sagen haben, daran gestört.
Erst als ich im Zuge der Fassadensanierung auf der gleichen Fläche (!) den Text abgeändert habe in DEUTSCHES HAUS, darunter „alter Gasthof Gränitz“ (Schrift in Fraktur) – ordnete man das als unzulässige Werbung ein, obwohl das Amt weiß, daß es kein Gasthof mehr ist. – Daß die Bushaltestelle noch immer „Gasthof Gränitz“ heißt, habe ich Ihrem Mitarbeiter Sieber ebenfalls mitgeteilt.
Ich habe KEINE Lust, Ihre formalen Schikanen – Bauantrag, Flurkarte, Lageplan, Ansicht von Gebäude mit Werbeanlage, Angabe Schriftzug Werbeanlage alt, Maße der Werbeanlage – mitzumachen. Auch Ihr Nachsatz - „...., kann die Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden“ - ist doppeldeutig-hintervotzig – der letztere Ausdruck ist hier in der Kurpfalz ein durchaus nicht unüblicher Ausdruck.
Ich habe daher bereits die Fa. Neubert*** bei meinem letzten Besuch beauftragt, den Untertext „Alter Gasthof ...“ zu entfernen, so daß nur noch „DEUTSCHES HAUS“ (in Fraktur) übrig bleibt. ---Schicken Sie Ihren „alten Außendienstler“, jene Type – Vogt oder so ähnlich hieß er - , welche die Meldung vom „Mauern eines illegalen Ortes....“ (Erneuerung es Rahmens für die Außentür zum Bolzplatz (der Gemeinde)) verbrochen hat, hin, damit er fotografiert und abmißt.
Wir haben vor, DEUTSCHES HAUS“ in der gleichen Farbe zu umrahmen, sofern dann die nach dem Wegnehmen von „Alter Gasthof Gränitz“ noch verbliebene weiße Fläche als „Werbung“ eingestuft wird.
*** Die fragliche Fa. wird das in ihren Arbeitskalender aufnehmen. – Sie haben eine Frist bis zum 20. Okt. gesetzt. Ich gehe davon aus, daß ich nach meinem Vor-Ort-Besuch Ende Okt./Anfang Nov. Ihnen vermelden kann, daß die 1 m²-Fläche NICHT (mehr) überschritten wird.
Günter Deckert
NS: Dritten z. Ktn., darunter Medien und Dresdner-Dienststellen.